SRH Fernhochschule - The Mobile University

Barrierefreiheitserklärung

SRH Fernhochschule – The Mobile University

Einleitung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter 

  • mobile-university.de,
  • mobile-university.at,
  • mobile-university.ch,
  • srh-distance-learning-university.com,
  • mobile-university-fernstudium.de,
  • mobile-university-anmeldung.de,
  • shop.mu-campus.de,
  • infohub.mobile-university.de, 
  • events.mobile-university.de und
  • events.srh-distance-learning-university.com

veröffentlichen Webseiten der SRH Fernhochschule GmbH.

Die SRH Fernhochschule GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zu gestalten.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die SRH Fernhochschule GmbH bietet folgende Dienstleistung an:

Die SRH Fernhochschule – The Mobile University ist eine staatlich anerkannte Hochschule für Fernstudiengänge. Sie bietet Bachelor-, Master- und MBA-Programme sowie Hochschulzertifikate in deutscher und englischer Sprache an.

Über die genannten Webseiten können Interessierte:

  • Infomaterial anfordern,
  • persönliche Beratungstermine vereinbaren,
  • Online-Infoveranstaltungen buchen,
  • individuelle Anfragen stellen,
  • Studienverträge (für Bachelor-, Master- und MBA-Programme) abschließen sowie
  • Hochschulzertifikate direkt buchen.

Hinweis: Nicht alle der genannten Funktionen und Dienstleistungen stehen auf jeder der aufgeführten Webseiten zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang variiert je nach Zweck der jeweiligen Website.

Die Dienstleistungen der Hochschule umfassen unter anderem:

  • die Bereitstellung von Studienmaterialien über eine digitale Lernplattform,
  • die Durchführung von Online-Lehrveranstaltungen und Prüfungen,
  • die individuelle Betreuung durch Professor:innen und Studienberater:innen

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Für den Abschluss eines Studienvertrags oder die Buchung eines Hochschulzertifikats über unsere Webseiten benötigen Nutzer:innen ein internetfähiges Endgerät (z. B. Laptop, Tablet oder PC), einen aktuellen Webbrowser sowie eine stabile Internetverbindung. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Im Anschluss werden alle relevanten Vertragsunterlagen sowie die Zugangsdaten zur digitalen Lernplattform bereitgestellt.

Studieninhalte und organisatorische Informationen stehen dort rund um die Uhr zur Verfügung. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und weiteren Online-Angeboten erfolgt ortsunabhängig über die Plattform. Für die Nutzung sind – zusätzlich zur oben genannten technischen Ausstattung – ggf. Lautsprecher oder Kopfhörer erforderlich, insbesondere für audiovisuelle Inhalte.

Die Kommunikation mit Lehrenden und Serviceteams erfolgt über E-Mail, Telefon, Videokonferenzsysteme oder interne Nachrichtenfunktionen innerhalb der Lernplattform. Prüfungen können online oder flexibel an einem der Studienzentren der Hochschule abgelegt werden. Die Buchung von Veranstaltungen, Terminen und Prüfungen erfolgt selbstständig durch die Studierenden über das digitale Campusportal.

Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB

Identität des Unternehmens

SRH Fernhochschule - The Mobile University
Staatlich anerkannte Hochschule
Kirchstraße 26
88499 Riedlingen

Telefon: +49 7371 9315-0
Telefax: +49 7371 9315-115
E-Mail: info@mobile-university.de
Internet: www.mobile-university.de

Trägergesellschaft
SRH Fernhochschule GmbH
Kirchstraße 26
88499 Riedlingen

Vertretungsberechtigte Person
Christian Gerard

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

Studiengänge:

Die Studiengebühren sind dem jeweiligen Fernstudienvertrag zu entnehmen. Bezahlt ein Dritter die Gebühren, haften die Parteien gesamtschuldnerisch. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in Euro. Etwaig anfallende Gebühren für die Zahlungen/Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen, sondern sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen. 

In den Studiengebühren sind enthalten:

  • Persönlicher Ansprechpartner in der Studierendenbetreuung
  • Betreuung durch einen persönlichen Mentor aus dem  Professorenkreis (Mentorenprogramm)
  • Sämtliche für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form (mit Ausnahme von Gesetzestexten bei juristischen Klausuren und in Modulen, in denen Fachbücher in Printversion eingesetzt werden)
  • E-Campus mit Zugriff auf Studienmaterialien, audio- visuelle Medien, interaktive Übungsformen, Online- Vorlesungen und Lerngruppen, etc.
  • Digitale Tools und Online-Bibliotheken wie z.B. Office 365, Citavi, EBSCO, Vahlen eLibrary (nur in bestimmten Studiengängen enthalten), Statista, SpringerLink
  • Sämtliche Prüfungen sowie die Bewertung der Bachelor oder Master-Thesis
  • Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Zeugnissen
  • SRH Sozialgarantie 

In den Studiengebühren sind insbesondere nicht enthalten:

  • Die Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung und zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B. Gesetzestexte
  • Die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den Begleitveranstaltungen/Prüfungen

Hochschulzertifikate:

Die SRH Fernhochschule berechnet für ihre Dienstleistungen Teilnahmegebühren. Die entsprechenden Gebühren sind den jeweiligen Beschreibungen der Zertifikatskurse zu entnehmen. Der Studierende erklärt mit Angabe der Kooperationsnummer, dass eine Berechtigung besteht, die kostenpflichtige Bestellung im Namen des Arbeitgebers auszuführen. Bezahlt ein Dritter die Gebühren, haften die Parteien gesamtschuldnerisch.

In den Teilnahmegebühren sind enthalten:

  • Persönlicher Ansprechpartner in der Studierendenbetreuung
  • Betreuung durch einen persönlichen Mentor aus dem Professorenkreis (Mentorenprogramm)
  • Teilnehmende mit Sitz außerhalb der EU (Politisch), ausgenommen Schweiz, erhalten keine Printmaterialien.
  • E-Campus mit Zugriff auf Studienmaterialien, audiovisuelle Medien, interaktive Übungsformen, Online-Vorlesungen und Lerngruppen, etc
  • Digitale Tools und Online-Bibliotheken
  • Sämtliche Prüfungen
  • Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Zeugnissen

In den Teilnahmegebühren sind insbesondere nicht enthalten:

  • Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung und zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B. Gesetzestexte
  • Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den Begleitveranstaltungen/Prüfungen

Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen

Studiengänge:

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Der Studierende kann diesen Vertrag erstmalig zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die SRH Fernhochschule ist zur Kündigung berechtigt, sofern der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Mahnung nicht fristgemäß nachkommt oder bei etwaiger Verstöße gegen die vorliegende Prüfungsordnung. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht  im Falle einer Kündigung nicht. Bis zum Ende der Kündigungsfrist werden die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Beim Finanzierungsmodell Flex 2 und Flex 3 entsprechen die erbrachten Zahlungen nicht dem Wert der bereitgestellten Leistungen. Diese Differenz muss im Falle einer Kündigung oder im Fall  einer Exmatrikulation aus hochschulrechtlichen Gründen (z.B. aufgrund Verlust Prüfungsanspruch, fehlendem Krankenversichungsnachweis, Nichtzahlung von Abgaben und Entgelten)  mit einer Schlusszahlung ausgeglichen werden (innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung/Exmatrikulation).

Hochschulzertifikate:

Die Vertragslaufzeiten sind den jeweiligen Beschreibungen der Zertifikatskurse zu entnehmen. Im Anschluss an die Vertragslaufzeit gibt es eine kostenlose Betreuungszeit von  15 Monaten. Der Vertrag beginnt mit dem bei der Anmeldung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten. Der Vertrag kann beendet werden, wenn die Prüfung(en) 6 Monate nach der Vertragslaufzeit, aus Gründen, die von der zu prüfenden Person  nicht zu vertreten sind, nicht abgelegt wurden.  Mit Vertragsbeendigung wird die Teilnahmeurkunde versandt.

Gesamtpreis der Dienstleistung

Die Höhe der Studiengebühren richtet sich nach dem gewählten Studiengang, der Studiendauer sowie dem Zahlungsmodell. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Webseite der SRH Fernhochschule sowie in den Studienverträgen transparent ausgewiesen. Zusatzkosten (z. B. kostenpflichtige Zusatzveranstaltungen) werden gesondert ausgewiesen, sofern sie anfallen.

Weitere Informationen zu den Studiengebühren

Hinweis auf gesetzliche Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung. Ein zusätzlicher Kundendienst oder Garantieansprüche bestehen nicht über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus.

Funktionalität digitaler Elemente

Die digitale Lernplattform ermöglicht den Zugriff auf Studienmaterialien, die Teilnahme an Online-Veranstaltungen sowie die Kommunikation mit Lehrenden und Verwaltung. Technische Schutzmaßnahmen wie individuelle Login-Daten und verschlüsselte Übertragung dienen der Sicherung der Inhalte.

Kompatibilität und Interoperabilität

Für die Nutzung der Lernplattform wird ein aktueller Webbrowser (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari oder Microsoft Edge) sowie eine stabile Internetverbindung benötigt. Die Nutzung ist in der Regel unabhängig vom Betriebssystem möglich (z. B. Windows, macOS, iOS, Android). Der Zugang über mobile Endgeräte ist grundsätzlich gegeben, wird jedoch nicht in allen Funktionalitäten garantiert.

Widerrufsrecht

Studiengänge:

Die Studierenden haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus gewährt die SRH Fernhochschule freiwillig weitere 14 Tage, in denen der Service und das Lernmaterial unverbindlich getestet werden können. In dieser 4-wöchigen Testphase (28 Tage) ab Studienbeginn kann der Studierende alle Leistungen in Anspruch nehmen und den Vertrag schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung an info@mobile-university.de widerrufen, falls ihm das Studium nicht zusagt. Zugesandte Materialien sind spätestens 14 Tage  nach dem Widerruf zurückzusenden. In der 4-wöchigen Testphase fallen keine Studiengebühren an. Wird das Fernstudium über die  4-wöchige Testphase hinaus fortgesetzt, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend berechnet.

Hochschulzertifikate:

Die Teilnehmenden haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Während der 2-wöchigen Widerrufsfrist fallen keine Teilnahmegebühren an. Der Vertrag ist schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung an info@mobile-university.de zu widerrufen. Zugesandte Materialien sind spätestens 14 Tage nach dem Widerruf zurückzusenden. In den 14 Tagen fallen keine Teilnahmegebühren an. Wird das Fernstudium über die 14 Tage hinaus fortgesetzt, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend berechnet.

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die SRH Fernhochschule hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549. 

Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:

Bereits umgesetzte Maßnahmen:

  • Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
  • Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
  • Erkennbarkeit der Hyperlinks
  • Kennzeichnung von Nicht-Text Inhalt mit Textalternativen
  • Anpassung von Farbkontrasten
  • Bedienbarkeit der Webseite mit der Tastatur
  • Logische Fokus-Reihenfolge
  • Deutlichmachung der aktuellen Position des Fokus
  • Sprachauszeichnung im HTML-Tag

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang:

  • Download des/der PDF-Dokumente
  • Videos über YouTube und Vimeo
  • Online-Terminvereinbarung über eTermin
  • Website-Widgets über Common Ninja
  • Website-Widgets über den Matomo Tag Manager

Erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer barrierefreien Gestaltung werden aktuell geprüft.

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Bereits umgesetzte Maßnahmen:

  • Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
  • Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
  • Erkennbarkeit der Hyperlinks
  • Integration des Eye-Able Assistenten (Der Assistent bietet eine Vielzahl an Funktionen wie Farbmodi, Kontrastanpassungen, dynamische Schriftgrößen, Screenreader-Unterstützung und weitere Hilfsmittel.)
  • Bedienbarkeit der Webseite mit der Tastatur
  • Sprachauszeichnung im HTML-Tag
  • Teilweise Umsetzung strukturierender Maßnahmen, die derzeit weiter ausgebaut werden.

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang:

  • Semantische Strukturierung
  • Kennzeichnung von Nicht-Text Inhalt mit Textalternativen
  • Zugänglichkeit von Formularen durch Beschriftung von Formularfeldern
  • Verlassen-Warnung bei nicht übermittelten Daten: Implementierung einer Warnmeldung, wenn Nutzer:innen das Formular verlassen, ohne es abzusenden.
  • Kennzeichnung von Abkürzungen
  • Download des/der PDF-Dokumente

Bereits umgesetzte Maßnahmen:

  • Integration des Eye-Able Assistenten (Der Assistent bietet eine Vielzahl an Funktionen wie Farbmodi, Kontrastanpassungen, dynamische Schriftgrößen, Screenreader-Unterstützung und weitere Hilfsmittel.)

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer barrierefreien Gestaltung werden aktuell geprüft.

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Bereits umgesetzte Maßnahmen:

  • Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
  • Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
  • Erkennbarkeit der Hyperlinks
  • Bedienbarkeit der Webseite mit der Tastatur
  • Sprachauszeichnung im HTML-Tag
  • Kennzeichnung von Nicht-Text Inhalt mit Textalternativen (Aria-Label)

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang:

  • Online Veranstaltungen über BigBlueButton und Microsoft Teams
  • Kennzeichnung von Nicht-Text Inhalt mit Textalternativen (Alt-Texte)
  • Anpassung von Farbkontrasten
  • Download des/der PDF-Dokumente

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seiten bis zu diesem Tage.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der b13 GmbH am 03.03.2025 vorgenommenen Bewertung (letzte Aktualisierung am 26.06.2025).

Erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer barrierefreien Gestaltung werden aktuell geprüft.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.04.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.04.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer barrierefreien Gestaltung werden aktuell geprüft.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.