Die Exmatrikulation markiert das offizielle Ende eines Studiums. Erfahre hier alles über Gründe, Ablauf, Konsequenzen und Rechte – inklusive Sonderfällen und praktischen Hinweisen.


Was bedeutet Exmatrikulation?
Die Exmatrikulation markiert einen entscheidenden administrativen und rechtlichen Schritt im Lebenslauf eines Studierenden: Sie bezeichnet das offizielle Ende der Mitgliedschaft an einer Hochschule. Dabei handelt es sich nicht lediglich um eine formale Abmeldung, sondern um einen Statuswechsel mit weitreichenden Folgen – etwa für Versicherungen, finanzielle Förderungen und die rechtliche Stellung im Hochschulsystem. Die Exmatrikulation betrifft alle Studierenden – sei es nach einem erfolgreichen Abschluss, bei einem Studienabbruch, durch eine Zwangsmaßnahme oder auf eigenen Wunsch.
Definition
Der Begriff „Exmatrikulation“ stammt vom lateinischen Wort ex („aus“) und matricula („Verzeichnis“). Wörtlich bedeutet er somit „Austragung aus der Liste“. Gemeint ist die Streichung aus dem Studierendenverzeichnis, das an jeder Hochschule geführt wird. Diese Abmeldung ist nicht mit einem Studienabbruch gleichzusetzen: Auch nach einem erfolgreichen Abschluss erfolgt eine Exmatrikulation. Ebenso ist sie nicht mit der bloßen Nicht-Rückmeldung gleichbedeutend – auch wenn Letzteres häufig eine Exmatrikulation zur Folge hat.
Arten der Exmatrikulation
Die Exmatrikulation kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und wird im Hochschulkontext in mehrere Arten unterteilt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da je nach Exmatrikulationsform unterschiedliche Rechtsfolgen, Fristen und Handlungsmöglichkeiten bestehen. Studierende sollten daher wissen, welche Art der Exmatrikulation bei ihnen vorliegt, um entsprechend reagieren und planen zu können.
Diese Form tritt in Kraft, wenn ein Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. In den meisten Fällen erfolgt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des Semesters, in dem das Abschlusszeugnis ausgestellt wird. In einigen Fällen ist ein Antrag erforderlich, etwa wenn die Exmatrikulation zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht ist.
Hinweise:
- Die Immatrikulation kann in bestimmten Fällen auf Wunsch noch kurze Zeit aufrechterhalten werden, beispielsweise zur Einsichtnahme in Prüfungen.
- Die ausgestellte Exmatrikulationsbescheinigung dient als Nachweis für Arbeitgeber, Versicherungen oder Behörden und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Beispiel:
Eine Absolventin erhält nach Bestehen der letzten Prüfung automatisch eine Mitteilung über die Exmatrikulation zum Semesterende. Die Bescheinigung wird ihr postalisch zugeschickt.
Studierende haben das Recht, jederzeit die Beendigung ihres Studiums zu beantragen, unabhängig von ihrem Leistungsstand. Typische Gründe sind ein Studienabbruch, ein Hochschulwechsel, persönliche oder gesundheitliche Gründe oder ein Wechsel in die Berufstätigkeit.
Der Antrag auf Exmatrikulation ist in der Regel schriftlich oder digital zu stellen. Dabei muss angegeben werden, zu welchem Datum die Exmatrikulation wirksam werden soll. Je nach Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, Semesterbeiträge anteilig zurückerstattet zu bekommen.
Wichtige Aspekte:
- Eine frühzeitige Antragstellung kann finanzielle Vorteile bringen.
- Ein später Zeitpunkt kann helfen, bestehende Ansprüche (z. B. BAföG oder Versicherung) aufrechtzuerhalten.
Beispiel:
Ein Student entscheidet sich, sein Studium abzubrechen, und stellt im November einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters. Dadurch behält er bis dahin seinen Studierendenstatus.
In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation ohne Antrag der studierenden Person, sondern durch Entscheidung der Hochschule. Diese Maßnahme wird durch bestimmte Gründe ausgelöst, etwa:
- Nichtzahlung von Semesterbeiträgen oder Studiengebühren
- Versäumte Rückmeldung zum neuen Semester
- Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
- Fehlende Nachweise (z. B. zur Krankenversicherung)
- Überschreiten der maximalen Studiendauer
Rechtlich handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der mit einer Frist zur Rechtsmitteleinlegung (in der Regel ein Monat) versehen ist. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, sofern sie diese für unrechtmäßig halten.
Kritische Folgen:
- Bei einer Exmatrikulation wegen Prüfungsverlust ist eine Reimmatrikulation im gleichen Studiengang oft nicht mehr möglich – auch nicht an anderen Hochschulen.
- Betroffene sollten prüfen, ob ein Härtefallantrag oder ein Urlaubssemester als Alternative möglich gewesen wäre.
Beispiel:
Ein Studierender erhält nach Nichtbestehen der dritten Wiederholungsprüfung einen Exmatrikulationsbescheid. Er legt innerhalb der Frist Widerspruch ein, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Es gibt Situationen, in denen die Exmatrikulation nicht eindeutig einer der vorangegangenen Kategorien zuzuordnen ist. Diese umfassen vor allem individuelle Sonderfälle, in denen persönliche, gesundheitliche oder disziplinarische Umstände eine Rolle spielen:
- Psychische oder physische Erkrankung mit Langzeitfolgen
- Schwangerschaft oder Elternzeit ohne Möglichkeit zur Beurlaubung
- Schwerwiegende Verstöße gegen Studien- oder Prüfungsordnungen
- Studienunterbrechung bei Auslandsaufenthalten ohne ordnungsgemäße Beurlaubung
In solchen Fällen können Härtefallregelungen greifen, die eine Rücknahme oder Verschiebung der Exmatrikulation ermöglichen. Oft sind dazu ärztliche Nachweise, Gutachten oder eine intensive Beratung erforderlich.
Beispiel:
Eine Studierende wird wegen einer akuten psychischen Erkrankung aus dem Studium genommen. Nach ärztlicher Begutachtung wird ihr jedoch die Möglichkeit einer späteren Wiedereinschreibung eingeräumt.
Ablauf der Exmatrikulation
Der Prozess der Exmatrikulation ist nicht in allen Fällen gleich, da er sowohl von der Art der Exmatrikulation (z. B. freiwillig oder von Amts wegen) als auch von den hochschulinternen Regelungen abhängt. Dennoch lässt sich ein typischer Ablauf beschreiben, der auf die meisten deutschen Hochschulen übertragbar ist. Wer seine Rechte kennt, Fristen einhält und notwendige Unterlagen vorbereitet, kann den Prozess schnell, effizient und rechtssicher durchlaufen.
Studierende, die ihr Studium aus freien Stücken beenden möchten, stellen einen Antrag auf Exmatrikulation. Dieser ist in der Regel über das Studierendenportal der Hochschule oder per Formular beim Studierendensekretariat einzureichen.
Wichtige Angaben im Antrag:
- Persönliche Daten (Matrikelnummer, Name, Studiengang)
- Gewünschtes Datum der Exmatrikulation
- Grund der Exmatrikulation (optional)
- Bankverbindung für eventuelle Rückerstattungen
Hinweis:
Das gewünschte Datum kann entweder sofort, zum Ende des laufenden Semesters oder zu einem späteren Zeitpunkt liegen. Frühzeitige Antragstellung kann finanzielle Vorteile (z. B. Rückerstattung) ermöglichen.
Erfolgt die Exmatrikulation durch die Hochschule, wird dies den Betroffenen in Form eines schriftlichen Bescheids mitgeteilt. Dieser enthält:
- Den rechtlichen Grund der Exmatrikulation (z. B. Fristversäumnis, Nichtbestehen)
- Das Datum der Wirksamkeit
- Eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsfrist
- Hinweise zur Rückgabe von Unterlagen oder Gegenständen
Studierende können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Erfolgt keine Reaktion, wird die Exmatrikulation wirksam und kann nur noch unter besonderen Umständen rückgängig gemacht werden.
Unabhängig von der Exmatrikulationsart sollten bestimmte formale Pflichten vor dem Ausscheiden aus der Hochschule erledigt werden:
- Rückgabe des Studierendenausweises / der Chipkarte
- Abmeldung in Bibliotheken, ggf. Rückgabe ausgeliehener Medien
- Abmeldung beim IT-Service (E-Mail-Accounts, Online-Zugänge)
- Ausgleich offener Zahlungen (z. B. Mahngebühren)
- Klärung der Krankenversicherungsnachweise
- Sicherung relevanter Dokumente aus dem Online-Portal
Tipp:
Einige Hochschulen bieten eine „Entlastungsbescheinigung“ an, die bestätigt, dass keine offenen Forderungen oder Verpflichtungen mehr bestehen. Diese ist teils Voraussetzung für die Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung.
Nach Abschluss des Prozesses wird eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Krankenkassen, Arbeitgebern oder anderen Bildungseinrichtungen. In der Regel enthält sie:
- Name und Geburtsdatum
- Studiengang und Fachsemesterzahl
- Datum der Exmatrikulation
- Grund (z. B. Abschluss, Antrag, von Amts wegen)
Diese Bescheinigung sollte unbedingt dauerhaft aufbewahrt werden, da sie auch Jahre später noch relevant sein kann – etwa bei Rentenanträgen oder beruflichen Bewerbungen.
Ob und in welchem Umfang Semester- oder Verwaltungskostenbeiträge zurückerstattet werden, hängt vom Zeitpunkt der Exmatrikulation und den jeweiligen Satzungen ab. Typischerweise gelten folgende Regelungen:
- Vor Vorlesungsbeginn: Volle Rückerstattung möglich
- Innerhalb der ersten Semesterwochen: Teilweise Rückerstattung
- Nach Beginn der Vorlesungszeit: Keine Rückerstattung mehr
Einige Hochschulen unterscheiden auch nach einzelnen Beitragsteilen, z. B. Semesterticket, Verwaltungskosten oder Studierendenschaftsbeitrag. In solchen Fällen müssen ggf. separate Rückerstattungsanträge gestellt werden.
Was passiert nach der Exmatrikulation?
Mit der Exmatrikulation endet nicht nur die Zugehörigkeit zu einer Hochschule – sie hat auch zahlreiche Folgen für den Lebensalltag, die soziale Absicherung und mögliche weitere Bildungswege. Viele Studierende unterschätzen, wie tiefgreifend die rechtlichen und praktischen Veränderungen sein können. Deshalb ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den Auswirkungen auseinanderzusetzen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

Die Exmatrikulation bewirkt den formellen Verlust des Studierendenstatus. Dieser hat rechtliche, versicherungsrechtliche und finanzielle Konsequenzen:
- Kein Anspruch mehr auf studentische Vergünstigungen (z. B. ÖPNV, Kultur, Software)
- Wegfall des Status für steuerrechtliche Zwecke (z. B. Kindergeldanspruch der Eltern)
- Verlust von Sonderregelungen in der Sozialversicherung (z. B. geringere Beiträge)
Wichtig: Der Studierendenstatus endet nicht automatisch mit der letzten Prüfung, sondern erst mit dem offiziellen Exmatrikulationsdatum – das kann bei strategischer Planung genutzt werden.
Nach der Exmatrikulation entfällt die Berechtigung zur studentischen Krankenversicherung. Wer noch nicht erwerbstätig ist oder kein Folge-Studium beginnt, hat mehrere Möglichkeiten:
- Freiwillige gesetzliche Versicherung (in der Regel teurer)
- Familienversicherung (sofern unter 25 Jahre und bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden)
- Versicherungspflicht über Beschäftigungsverhältnis (bei Berufseintritt)
Ein nahtloser Übergang ist wichtig, da Lücken im Versicherungsschutz zu Nachzahlungen führen können. Viele Krankenkassen bieten Übergangsberatungen für Exmatrikulierte an.
Die Exmatrikulation führt in der Regel zum sofortigen Wegfall von BAföG-Leistungen, da diese an den Studierendenstatus gekoppelt sind. Eine Weiterzahlung erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bis zum Ende des laufenden Monats. Wer das Studium abgeschlossen hat, muss sich zudem auf mögliche Rückzahlungsverpflichtungen vorbereiten.
Auch das Kindergeld endet mit der Exmatrikulation, sofern keine anschließende Ausbildung oder kein Freiwilligendienst beginnt. Eltern sind verpflichtet, dies der Familienkasse zu melden, um Rückforderungen zu vermeiden.
Weitere betroffene Leistungen:
- Wohngeld
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Vergünstigte Beiträge bei Versicherungen oder Mitgliedschaften
Wer nach der Exmatrikulation zunächst jobbt, fällt in eine andere arbeits- und sozialrechtliche Kategorie. Die Möglichkeit, über sogenannte Kurzfristbeschäftigungen oder geringfügige Beschäftigungen steuerlich begünstigt zu arbeiten, besteht unter bestimmten Bedingungen weiterhin.
Zu beachten ist jedoch:
- Die Krankenversicherungspflicht richtet sich nun nach dem Einkommen.
- Es gelten andere Steuerklassenregelungen als bei Studierenden.
- Arbeitsrechtlich können Probezeiten und Kündigungsfristen relevant sein, insbesondere bei Übergangsjobs.
Viele Studierende befinden sich nach der Exmatrikulation in einer Übergangsphase – etwa bis zum Beginn eines Masterstudiums, einer Ausbildung oder eines Praktikums. In dieser Zeit ist es wichtig:
- sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, um ggf. Übergangsleistungen zu sichern
- den eigenen Versicherungsstatus aktiv zu klären
- offizielle Dokumente und Nachweise (z. B. Exmatrikulationsbescheinigung, Zeugnisse) griffbereit zu halten
Wer innerhalb weniger Wochen oder Monate ein neues Studium aufnimmt, kann bei vielen Stellen nahtlos an frühere Ansprüche anknüpfen – etwa beim BAföG oder der Familienversicherung.
Wichtige Studien und Literatur
Die Exmatrikulation ist nicht nur ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, sondern auch Gegenstand umfangreicher wissenschaftlicher, juristischer und bildungspolitischer Analysen. Fachliteratur und empirische Studien liefern fundierte Erkenntnisse zu Ursachen, Folgen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die Rechtsprechung hat in mehreren Urteilen klargestellt, unter welchen Bedingungen eine Exmatrikulation rechtmäßig ist oder zurückgenommen werden muss. Die folgenden Quellen bieten einen Überblick über besonders aussagekräftige und praxisrelevante Beiträge.

- Publikation: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW)
- Inhalt: Die Studie analysiert Gründe für Studienabbrüche und die Rolle der Exmatrikulation als Folgehandlung. Sie unterscheidet klar zwischen freiwilliger Studienaufgabe, externer Einflussfaktoren und strukturellen Problemen.
- Wichtige Erkenntnis: Die Mehrheit der Exmatrikulationen erfolgt auf Antrag der Studierenden – nicht aufgrund von Leistungsversagen.
- Autorenschaft: Martina Kroher, Mareike Beuße, Sören Isleib, Karsten Becker, Marie-Christin Ehrhardt, Frederike Gerdes, Jonas Koopmann, Theresa Schommer, Ulrike Schwabe, Julia Steinkühler, Daniel Völk, Frauke Peter, Sandra Buchholz
- Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Institution: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW)
- Inhalt: Detaillierte empirische Erhebung zu Lebenslagen, Studienbedingungen, Finanzierung und Exmatrikulationsgründen von Studierenden in Deutschland.
- Relevanz zur Exmatrikulation: Liefert differenzierte Daten zu Gründen des Studienabbruchs, sozialen Ungleichheiten, finanziellem Druck und Studienzweifeln.
- Autor:innen: Heublein, Ulrich; Hutzsch, Christoph; Schmelzer, Ronald
- Inhalt: Befunde zur Studienabbruchquote im Bachelor- und Masterstudium, Branchenvergleiche, Unterschiede zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Identifiziert Schwund und Abbruch und quantifiziert diese.
- Relevanz: Objektive Daten zur Höhe der Studienabbrüche – als Voraussetzung zur Einordnung von Exmatrikulationen.
FAQs zur Exmatrikulation
Die Exmatrikulation auf Antrag erfolgt freiwillig durch die Studierenden, z. B. bei Studienabschluss oder Abbruch.
Die Exmatrikulation von Amts wegen wird zwangsweise durch die Hochschule veranlasst, etwa bei Nichtbestehen einer Prüfung oder ausbleibender Rückmeldung.
Die Exmatrikulation wird entweder zum Ende des laufenden Semesters oder zu einem im Antrag angegebenen früheren Zeitpunkt wirksam.
Bei Zwangsexmatrikulation gilt das Datum des Bescheids oder ein darin definierter Zeitpunkt.
In der Regel nicht. Der Studierendenstatus erlischt mit der Exmatrikulation, wodurch die Prüfungsberechtigung entfällt.
Ausnahmen gelten nur, wenn eine Prüfung vorher bereits angemeldet und zugelassen wurde – dies hängt von der Prüfungsordnung ab.
Das Ticket verliert mit der Exmatrikulation seine Gültigkeit. Wenn der Studierendenausweis bereits validiert wurde, kann in vielen Fällen eine Rückerstattung des Ticketanteils beantragt werden – abhängig von Frist und Nutzungszeitraum.
Teilweise ja. Eine Rückerstattung ist möglich, wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn oder sehr früh im Semester erfolgt. Die genauen Bedingungen regelt die Beitragsordnung der jeweiligen Hochschule.
In vielen Fällen ja – insbesondere bei Studienabbruch oder freiwilligem Wechsel. Nach bestandener Abschlussprüfung exmatrikulieren einige Hochschulen automatisch, andere verlangen einen formalen Antrag.
Die Bescheinigung wird nach der Exmatrikulation automatisch per Post oder digital verschickt.
Bei Problemen kann sie im Studierendensekretariat oder im Online-Portal der Hochschule nachbeantragt werden.
Das ist nur möglich, wenn kein endgültiger Prüfungsverlust oder sonstiger Ausschlussgrund vorliegt. Eine erneute Bewerbung ist oft erforderlich, und frühere Leistungen müssen ggf. neu anerkannt werden.
Studierendendaten werden gemäß den Datenschutzgesetzen und Aufbewahrungsfristen bis zu 10 Jahre archiviert.
Dies betrifft vor allem Prüfungsdaten, Einschreibedaten und Abschlussdokumente – nicht aber E-Mail-Postfächer oder Zugangsdaten, die meist zeitnah deaktiviert werden.
Je nach Situation kann es nötig sein, die Krankenkasse, das BAföG-Amt, Familienkasse (Kindergeld), das Einwohnermeldeamt (bei Umzug) oder andere Institutionen zu informieren. Einige Hochschulen stellen dazu eine Checkliste zur Studienbeendigung zur Verfügung.
Exmatrikulation verstehen: Was bleibt am Ende des Studiums?
Die Exmatrikulation bildet den administrativen Endpunkt eines Studiums und ist im deutschen Hochschulsystem klar geregelt. Sie markiert den formalen Verlust des Studierendenstatus – unabhängig davon, ob dieser durch Abschluss, Abbruch oder einen Verwaltungsakt herbeigeführt wurde.
Im Laufe dieses Glossareintrags wurde deutlich, dass die Exmatrikulation kein isolierter Vorgang ist, sondern vielschichtige Bezüge zu rechtlichen, sozialen, organisatorischen und individuellen Faktoren aufweist. Die Differenzierung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Exmatrikulation, die möglichen Folgen für Prüfungen, Versicherung und finanzielle Förderung sowie die Verknüpfung mit verwandten Begriffen wie Immatrikulation, Rückmeldung oder Studienabbruch zeigen, dass dieser Begriff eine zentrale Rolle in der Studienorganisation einnimmt.
Zudem wurde beleuchtet, dass Studienabbrüche – und damit auch viele Exmatrikulationen – nicht ausschließlich auf persönliches Versagen zurückzuführen sind, sondern oft strukturelle, gesundheitliche oder soziale Ursachen haben. Die empirischen Befunde der Sozialerhebungen und Studien des DZHW unterstreichen die Relevanz einer differenzierten Betrachtung.
Abschließend lässt sich festhalten:
Die Exmatrikulation ist mehr als ein Verwaltungsakt – sie ist ein entscheidender Übergangspunkt in der Bildungsbiografie. Ihre sachgerechte Durchführung erfordert eine informierte Entscheidung, klare Kommunikation mit der Hochschule und gegebenenfalls juristische oder psychologische Beratung. Nur so kann sie nicht als Hürde, sondern als Teil eines bewussten Studien- und Lebenswegs verstanden werden.
Weiterführende Links & Ressourcen
Wer sich vertieft mit dem Thema Exmatrikulation befassen möchte – sei es aus rechtlicher, organisatorischer oder psychosozialer Perspektive –, findet in der folgenden Liste fundierte, nicht-kommerzielle und thematisch einschlägige Informationsquellen. Die Auswahl richtet sich an Studierende, Bildungsberater:innen, Wissenschaftler:innen sowie Interessierte aus der Hochschulverwaltung.
- Hochschulrahmengesetz (HRG): Bundesweite Grundlage für das Hochschulwesen. Enthält zentrale Begriffe wie Immatrikulation, Exmatrikulation, Prüfungswesen.
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Rechtliche Grundlage für Verwaltungsakte – etwa Exmatrikulation von Amts wegen.
- Hochschulgesetze der Bundesländer: Regeln u. a. Exmatrikulationsgründe, Rückmeldefristen und Widerspruchsmöglichkeiten.
- Deutsches Studentenwerk (DSW): Beratung zu Themen wie BAföG, Studienabbruch, psychosoziale Belastungen.