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Eine Frau mit Brille hält ein Tablet und lächelt, während sie in einem modernen Büro steht. Im Hintergrund sind mehrere Personen an einem Tisch mit Laptops und Dokumenten beschäftigt.

Immatrikulation: Definition, Ablauf und wichtige Infos fürs Studium

Erfahre alles zur Immatrikulation: Welche Fristen gelten, welche Unterlagen nötig sind und wie die Einschreibung Schritt für Schritt abläuft.

Immatrikulation
Drei große, weiße Fragezeichen stehen auf einem Holzboden vor einer grauen Wand. Die Fragezeichen variieren in der Größe und sind gleichmäßig angeordnet.
Immatrikulation

Der erste Schritt ins Studium

Bevor das Studium offiziell beginnt, ist ein formaler Schritt unerlässlich: die Immatrikulation. Sie ist der Verwaltungsakt, durch den Studienanfänger:innen rechtlich an einer Hochschule aufgenommen werden. Erst mit der Einschreibung erhalten sie Zugang zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und studienbezogenen Angeboten wie dem Semesterticket oder der Bibliotheksnutzung.

Die Immatrikulation ist mehr als nur Bürokratie – sie markiert den Eintritt in eine neue Lebensphase. Gerade für Erstsemester oder internationale Bewerber:innen ist der Prozess oft mit Fragen verbunden: Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Fristen gelten? Und wie läuft die digitale Einschreibung ab?

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Bedeutung, Abläufe und Sonderfälle der Immatrikulation – fundiert, praxisnah und verständlich.

Definition

Was bedeutet Immatrikulation?

Die Immatrikulation ist der formale Verwaltungsakt, durch den eine Person in den Kreis der Studierenden einer Hochschule aufgenommen wird. Rechtlich stellt sie den Beginn des Studierendenstatus dar (§ 60 Hochschulrahmengesetz, HRG). Mit der Immatrikulation gehen Rechte und Pflichten einher: Studierende sind nun prüfungsberechtigt, sozialversicherungsrechtlich als Student:in eingestuft und erhalten Zugang zu hochschulischen Infrastrukturen.

Der Begriff wird im deutschen Hochschulrecht synonym mit „Einschreibung“ verwendet. Beide Begriffe sind institutionell gleichbedeutend, wobei „Immatrikulation“ im amtlichen und juristischen Sprachgebrauch bevorzugt wird.

Ursprung und Etymologie des Begriffs

Das Wort „Immatrikulation“ stammt vom spätlateinischen immatriculare ab, was „in ein Verzeichnis eintragen“ bedeutet (in = hinein, matricula = Liste, Register). Ursprünglich wurde dieser Begriff im kirchlichen und universitären Kontext verwendet, um die Aufnahme in ein offizielles Register zu bezeichnen.

Bereits im Mittelalter führten Universitäten Matrikelbücher, in denen die Namen neu aufgenommener Studenten verzeichnet wurden. Diese Praxis bildete die Grundlage für den heutigen Einschreibevorgang – allerdings in digitalisierter und rechtlich komplexerer Form.

Immatrikuliert – was heißt das konkret?

Mit der Immatrikulation werden Studierende Teil der akademischen Gemeinschaft einer Hochschule. Sie erhalten eine Matrikelnummer – eine eindeutige Kennziffer – und gelten für die Dauer ihrer Einschreibung als „ordentliche“ Studierende. Dies ermöglicht die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen sowie die Nutzung hochschulischer Ressourcen.

Gleichzeitig entstehen auch Verpflichtungen: Regelmäßige Rückmeldung, fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags und das Einhalten der Prüfungsordnung sind zwingend notwendig. Der Studierendenstatus wirkt sich auch sozialrechtlich aus, etwa bei der Krankenversicherung oder im Steuerrecht.

Synonyme, Varianten und Begriffsabgrenzung

Im deutschen Sprachgebrauch wird „Immatrikulation“ häufig mit Begriffen wie Einschreibung, Zulassung oder Aufnahme ins Studium verwechselt oder gleichgesetzt. Es handelt sich dabei jedoch um unterschiedliche Phasen im Studienzugangsprozess:

  • Zulassung: Die formelle Entscheidung einer Hochschule, eine Bewerberin oder einen Bewerber aufzunehmen.
  • Immatrikulation: Die Annahme des Studienplatzes und die rechtlich bindende Einschreibung.
  • Rückmeldung: Die fortlaufende Bestätigung des Studierendenstatus zu jedem Semester.
  • Exmatrikulation: Die Beendigung des Studiums und der Studierendeneigenschaft.

Diese begriffliche Unterscheidung ist insbesondere für internationale Studierende von Bedeutung, da viele Hochschulsysteme im Ausland keine direkte Entsprechung zur deutschen Immatrikulation kennen.

Voraussetzungen und Ablauf der Immatrikulation

Die Immatrikulation ist kein einmaliger Knopfdruck, sondern ein strukturierter Prozess, der aus mehreren Schritten besteht. Bevor die Einschreibung rechtlich wirksam wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt, formale Fristen eingehalten und eine Reihe von Unterlagen eingereicht werden.

Ob direkt nach dem Abitur, nach einem Bachelorabschluss oder aus dem Ausland: Der Weg zur erfolgreichen Immatrikulation unterscheidet sich je nach Hochschulart, Studiengang und Herkunft der Bewerber:innen. Insbesondere die Digitalisierung der Verfahren führt zu neuen Abläufen und technischen Anforderungen.

In diesem Abschnitt werden die zentralen Bedingungen, der zeitliche Rahmen sowie der konkrete Ablauf der Immatrikulation Schritt für Schritt erläutert – inklusive typischer Fallstricke und Varianten.

Die Immatrikulation ist rechtlich nur möglich, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt. Diese erfolgt je nach Studiengang auf unterschiedliche Weise: über die zentrale Vergabeplattform hochschulstart.de, durch ein hochschulinternes Auswahlverfahren oder als zulassungsfreier Studiengang. Erst mit dem Zulassungsbescheid kann die Einschreibung beantragt werden.

In manchen Fällen – etwa im Masterstudium – müssen zusätzlich Qualifikationsnachweise oder ein erster Hochschulabschluss vorliegen. Auch Sprachzertifikate (z. B. DSH, TestDaF) können als Zulassungsvoraussetzung gefordert werden.

Die Fristen zur Immatrikulation sind streng geregelt und hängen vom Zulassungsdatum ab. Sie sind in der Regel wenige Wochen lang und werden von den Hochschulen individuell festgelegt. Wichtige Zeitpunkte sind:

  • Wintersemester: Einschreibung meist Juli bis September
  • Sommersemester: Einschreibung meist Januar bis März
  • Nachrückverfahren: verkürzte Fristen (oft wenige Tage)

Ein Verpassen der Immatrikulationsfrist führt in vielen Fällen zum Verlust des Studienplatzes. Deshalb ist eine frühzeitige Planung entscheidend.

Für die Immatrikulation müssen bestimmte Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Diese variieren je nach Hochschule, enthalten jedoch in der Regel:

  • Zulassungsbescheid
  • Ausgefüllter Immatrikulationsantrag
  • Kopie des Abiturzeugnisses oder Hochschulabschlusses
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Reisepass oder Personalausweis (ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • Passfoto (manchmal digital)
  • ggf. Sprachnachweise, Praktikumsnachweise, Sonderanträge
  • Nachweis über Zahlung des Semesterbeitrags

Die Unterlagen werden entweder postalisch, persönlich vor Ort oder über Online-Portale eingereicht.

Der Ablauf der Immatrikulation lässt sich in vier grundlegende Phasen gliedern:

  1. Zulassung erhalten: Studienplatzangebot annehmen
  2. Immatrikulationsantrag stellen: Formular ausfüllen und absenden
  3. Unterlagen einreichen: Vollständig, formal korrekt, fristgerecht
  4. Immatrikulationsbescheinigung erhalten: Matrikelnummer, Zugangsdaten, Studierendenausweis

Nach erfolgreicher Einschreibung gilt der Status „immatrikuliert“ ab dem offiziellen Semesterbeginn. Manche Hochschulen bieten auch Zwischenbescheinigungen vorab an.

Sonderfälle der Immatrikulation

Die meisten Immatrikulationsverfahren folgen einem klar definierten Ablauf. Dennoch gibt es zahlreiche Sonderfälle, die eine abweichende Handhabung erfordern. Diese betreffen vor allem internationale Bewerber:innen, berufsbegleitend oder dual Studierende, aber auch Neben- und Gasthörer:innen.

Internationale Studierende

Studierende aus Nicht-EU-Ländern oder mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen in der Regel zusätzliche Schritte durchlaufen. Dazu zählen:

  • Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung durch uni-assist
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH, TestDaF, telc)
  • ggf. Übersetzungen und Beglaubigungen von Zeugnissen
  • Visumsantrag und Nachweis über Lebensunterhalt
  • Fristen für Studienkollegs (bei indirekter Hochschulzugangsberechtigung)

Zudem sind die Immatrikulationsfristen häufig früher angesetzt, da die Bearbeitung aus dem Ausland mehr Zeit beansprucht. Viele Hochschulen bieten spezielle Beratungsstellen für internationale Bewerber:innen an.

Duales und berufsbegleitendes Studium

Bei dualen Studiengängen erfolgt die Immatrikulation in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Praxispartner. Meist ist ein Ausbildungsvertrag oder Praktikumsvertrag Voraussetzung für die Einschreibung. Auch hier gelten teils eigene Bewerbungsfristen, die deutlich früher angesetzt sein können als bei klassischen Studiengängen.

Berufsbegleitende Studiengänge setzen oft den Nachweis beruflicher Tätigkeit oder bereits erworbener Kompetenzen voraus. Zudem unterscheiden sich die Unterlagenanforderungen, etwa durch Arbeitszeugnisse oder Fortbildungsnachweise.

Nebenhörer:innen und Gasthörer:innen

Wer sich nur für bestimmte Veranstaltungen an einer Hochschule einschreiben möchte, ohne einen vollständigen Studiengang zu absolvieren, kann dies als Nebenhörer:in (eingeschrieben an einer anderen Hochschule) oder Gasthörer:in (ohne formale Zulassungsvoraussetzung) tun.

Beide Gruppen durchlaufen vereinfachte Immatrikulationsverfahren:

  • Keine Hochschulzugangsberechtigung nötig (Gasthörer:innen)
  • Begrenzter Veranstaltungszugang
  • Kein Prüfungsanspruch
  • Teilnahmegebühr je nach Hochschule (z. B. 100–300 € pro Semester)

Diese Form der Immatrikulation ist besonders bei älteren Studieninteressierten oder Fachwechsler:innen beliebt.

Nach-Immatrikulation und verspätete Einschreibung

In einigen Fällen ist eine Immatrikulation auch nach Ablauf der regulären Fristen möglich. Dies betrifft vor allem:

  • Nachrückverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
  • Spätentschlossene bei zulassungsfreien Studiengängen
  • Härtefälle (z. B. Krankheit, familiäre Notlagen)

In der Regel ist hierfür ein formloser Antrag mit Begründung notwendig. Hochschulen entscheiden dabei im Ermessen, ob eine Ausnahme zugelassen wird. Der Verwaltungsaufwand ist hoch, und die Versäumung der Frist kann zum Verlust des Studienplatzes führen – ein rechtzeitiger Kontakt zur Hochschule ist deshalb unerlässlich.

Rechtsrahmen und Verwaltung

Die Immatrikulation ist nicht nur ein organisatorischer Prozess, sondern auch ein rechtlich geregelter Akt. Ihre Durchführung basiert auf spezifischen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die auf Landes- und Hochschulebene gelten. Gleichzeitig ist die Immatrikulation Teil eines größeren Verwaltungszusammenhangs: Sie steht im Wechselspiel mit Meldepflichten, Datenschutzbestimmungen und hochschulstatistischen Anforderungen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Immatrikulation sind im Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes sowie in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen geregelt. Sie legen fest:

  • Wer sich einschreiben darf (Zugangsvoraussetzungen)
  • Welche Formen des Studiums immatrikulationsfähig sind
  • Welche Dokumente zwingend erforderlich sind
  • Welche Rechte und Pflichten mit der Immatrikulation einhergehen

Beispiel: § 60 HRG regelt die formalen Anforderungen und die Ablehnungsgründe (z. B. fehlende Hochschulzugangsberechtigung, Überschreitung der Frist).

Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, existieren 16 unterschiedliche Landeshochschulgesetze, die z. T. voneinander abweichen. Hochschulen gestalten ihre Immatrikulationsordnungen im Rahmen dieser Vorgaben individuell aus.

Fast jede Hochschule veröffentlicht eine eigene Immatrikulationssatzung oder Einschreibungsordnung, in der die konkreten Vorgaben zur Einschreibung festgelegt sind. Diese regeln u. a.:

  • Form und Inhalt der Immatrikulationsanträge
  • Nachweise und Bescheinigungen
  • Verfahren bei Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation
  • Sonderregelungen für internationale Studierende
  • Fristen und Verfahrenswege (z. B. Onlineverfahren, persönliche Einschreibung)

Diese Ordnungen sind rechtsverbindlich und müssen von allen Studierenden eingehalten werden. Verstöße – etwa das bewusste Einreichen gefälschter Dokumente – können zur Rücknahme der Immatrikulation führen.

Mit der Immatrikulation werden personenbezogene Daten an unterschiedliche Stellen übermittelt:

  • Krankenkassen (elektronischer Versicherungsnachweis gem. § 199a SGB V)
  • Einwohnermeldeamt (Meldepflicht gem. Bundesmeldegesetz)
  • Statistische Ämter (z. B. zur Studierendenstatistik nach § 4 Hochschulstatistikgesetz)
  • BAföG-Ämter (Studienbescheinigung zur Leistungsbewilligung)

Hochschulen müssen den Datenschutz gemäß DSGVO gewährleisten. Dazu zählen u. a. gesicherte Onlineformulare, Zugriffsbeschränkungen und Löschfristen. Besonders sensible Daten – etwa zur Staatsangehörigkeit oder Religionszugehörigkeit – dürfen nur mit rechtlicher Grundlage erhoben werden.

Die Immatrikulation liefert die statistische Basis für Bildungspolitik und Hochschulplanung. Jedes Semester melden Hochschulen:

  • Anzahl neu immatrikulierter Studierender
  • Altersverteilung, Staatsangehörigkeit, Studienfach
  • Rückmeldungen, Exmatrikulationen, Wechselzahlen

Diese Daten fließen in zentrale Berichte wie die Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamts oder das Hochschulbarometer. Auch Förderprogramme (z. B. DAAD, BMBF) nutzen diese Daten als Planungsgrundlage.

Nach der Immatrikulation

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Immatrikulation ändert sich nicht nur der rechtliche Status – auch der Alltag der neuen Studierenden verändert sich grundlegend. Die Immatrikulation öffnet den Zugang zu universitären Ressourcen, rechtlichen Sonderregelungen und sozialen Vergünstigungen. Gleichzeitig entstehen neue Pflichten und organisatorische Anforderungen.

Eine lächelnde Frau mit Brille steht neben einem Flipchart und hält einen Stift. Sie zeigt auf eine Grafik, während sie in einem modernen Büro steht.

Mit der Immatrikulation erhalten Studierende einen besonderen rechtlichen Status, der zahlreiche Vorteile, aber auch Verpflichtungen mit sich bringt. Zu den wichtigsten Rechten zählen:

  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen
  • Nutzung aller hochschulischen Einrichtungen (Bibliothek, IT-Dienste, Labore etc.)
  • Anspruch auf BAföG und studentische Krankenversicherung
  • Wahlrecht bei Hochschulwahlen

Gleichzeitig verpflichten sich Studierende zu:

  • fristgerechter Rückmeldung jedes Semester
  • Einhaltung der Prüfungsordnung
  • Zahlung des Semesterbeitrags
  • Information über Adress- oder Statusänderungen

Dieser Sonderstatus endet automatisch mit der Exmatrikulation oder dem Studienabbruch.

Nach der Immatrikulation wird der Zugriff auf verschiedene interne Plattformen und Dienste freigeschaltet. Dazu gehören:

  • E-Mail-Adresse der Hochschule
  • Lernmanagementsysteme (z. B. Moodle, ILIAS)
  • Bibliotheksausweis und Zugriff auf E-Books, Journals, Datenbanken
  • IT-Dienste wie WLAN, Cloudspeicher oder Softwarelizenzen (z. B. Microsoft 365)
  • Mensa-Nutzung und Essenszuschüsse
  • Zugang zu Hochschulsport und kulturellen Angeboten

Viele dieser Dienste stehen unmittelbar nach der Einschreibung zur Verfügung. Andere – wie Bibliotheksausweis oder Campuscard – müssen gesondert beantragt oder aktiviert werden.

Mit der Immatrikulation erhalten Studierende:

  • eine Matrikelnummer (personenbezogene Kennung)
  • den Studierendenausweis (häufig als CampusCard oder Chipkarte)
  • das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr (in vielen Bundesländern)
  • offizielle Immatrikulationsbescheinigungen (für BAföG, Krankenkasse, Kindergeld etc.)

Diese Dokumente sind für viele administrative Prozesse im Studium und darüber hinaus unverzichtbar. Manche Hochschulen kombinieren Ausweis und Ticket in einem digitalen System (z. B. über NFC-fähige Karten oder Apps).

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Häufig gestellte Fragen

FAQs zur Immatrikulation

Die Zulassung ist die Entscheidung der Hochschule, einen Studienplatz anzubieten. Die Immatrikulation ist der Schritt, mit dem Bewerber:innen den Platz offiziell annehmen und sich ins Studierendenverzeichnis eintragen lassen. Erst mit der Immatrikulation beginnt der rechtliche Studierendenstatus.

Üblicherweise werden benötigt: Zulassungsbescheid, Abiturzeugnis, Krankenversicherungsnachweis, ausgefüllter Immatrikulationsantrag, Lichtbild, Personalausweis und Zahlungsnachweis des Semesterbeitrags. Internationale Bewerber:innen müssen zusätzliche Dokumente wie Sprachnachweise oder beglaubigte Übersetzungen vorlegen.

Die Immatrikulation erfolgt direkt bei der Hochschule, an der du zugelassen wurdest – meist über ein zentrales Onlineportal. Manche Hochschulen verlangen ergänzend postalische Unterlagen oder eine persönliche Vorsprache, vor allem bei internationalen Bewerbungen.

Der gesamte Prozess dauert – je nach Hochschule – zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei Online-Immatrikulationen mit automatischer Prüfung geht es schneller, während postalische Verfahren oder Sonderfälle mehr Zeit in Anspruch nehmen. Fristen beachten!

Manche Hochschulen erlauben eine Nach-Immatrikulation, wenn triftige Gründe vorliegen (z. B. Krankheit, technische Probleme). Dies erfolgt meist auf Antrag und nur in Ausnahmefällen. Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Studierendensekretariat ist essenziell.

Nein, aber du musst dich zurückmelden – das heißt, du bestätigst deinen Studierendenstatus durch Zahlung des Semesterbeitrags. Ohne fristgerechte Rückmeldung droht die Exmatrikulation. Rückmeldefristen sind hochschulindividuell und werden meist frühzeitig bekannt gegeben.

Nach der Zulassung loggst du dich ins Hochschulportal ein, füllst den Immatrikulationsantrag aus, lädst deine Unterlagen hoch und zahlst den Semesterbeitrag. Je nach System erhältst du sofort oder später die Immatrikulationsbescheinigung. Bei Problemen hilft der Support.

Internationale Studierende benötigen u. a. eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, gültiges Visum, Sprachnachweise (z. B. DSH oder TestDaF) und beglaubigte Zeugnisse. Die Verfahren starten oft früher – rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend. Häufig läuft die Anerkennung über uni-assist.

Ja, viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Beachte jedoch die gesetzlichen Grenzen: Für den Erhalt des Studierendenstatus darf die Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten (Ausnahme: Semesterferien). Auch BAföG- und Steuergrenzen spielen eine Rolle.

Ohne Immatrikulation verlierst du den angebotenen Studienplatz. Du kannst dann nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen, keine Prüfungen ablegen und erhältst keinen Studierendenstatus. Der Platz wird meist im Nachrückverfahren neu vergeben. Die Zulassung verfällt endgültig.

Fazit

Warum die Immatrikulation mehr als ein Verwaltungsakt ist

Die Immatrikulation markiert den formalen Beginn eines Studiums – und ist weit mehr als eine bloße Bürokratieaufgabe. Sie steht am Übergang zwischen Schulbildung und Hochschulstudium und bildet die rechtliche Grundlage für sämtliche Studienaktivitäten.

Als formalisierter Verwaltungsakt sichert sie Chancengleichheit, strukturiert die Zugänge zu Bildung und verleiht Studierenden einen klar definierten Status im Hochschulsystem. Ohne Immatrikulation kein Studierendenausweis, keine Prüfungsberechtigung, kein BAföG und kein Zugang zu digitaler Infrastruktur – sie ist die Eintrittskarte in die akademische Welt.

Zugleich zeigt sich in der Immatrikulation auch die Transformation moderner Hochschulverwaltungen: Von analogen Papierformularen zu digitalen Onlineportalen, von nationaler Zuständigkeit zu internationalen Bewerbungsprozessen. Die Immatrikulation ist ein Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen – etwa in Bezug auf Bildungsgerechtigkeit, Mobilität oder Digitalisierung.

Wer die Immatrikulation verstanden hat, hat nicht nur den ersten Schritt ins Studium gemacht, sondern auch einen wichtigen Einblick in die Funktionsweise moderner Hochschulen gewonnen.

Weiterführende Links & Ressourcen

Wer sich intensiver mit dem Thema Immatrikulation beschäftigen möchte – sei es zur Studienvorbereitung, zur Beratung anderer oder im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit –, findet in einer Vielzahl von Quellen fundierte Informationen.

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